Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie"


Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie"

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie sowie Gesundheitspsychologie ist gemäß Psychologengesetz (2013) §7 Abs. 3 "die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (...)". Diese Feststellung der umfassenden persönlichen Eignung trägt dem Patientenschutz Rechnung und soll ermöglichen, dass nur entsprechend "psychisch gesunde"  und "geeignete" Personen als AusbildungskandidatInnen im Rahmen der fachlichen Ausbildung zur Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie tätig werden sollen. 

Die psychische Eignung für die Zulassung zur Ausbildung wird durch ein
klinisch-psychologisches Gutachten festgestellt. 

Dauer: ca. 2 Stunden
Kosten: 210 Euro exkl. Ust